Kosten
Die Abrechnung der Beratung und Therapie erfolgt auf Honorarbasis.
Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In dem Sitzungshonorar sind sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Praxisführung wie Dokumentation, Büroarbeit, Telefonate u.v.m., Supervisions- und Weiterbildungskosten sowie Betriebskosten enthalten.
Selbstzahler/private Kostenübernahme:
Sie investieren in sich! Sie sind es sich wert!
Vorteile:
Keine Diagnosestellung ("Psychische Störung" nach ICD 10) für die Krankenkasse
Keine Wartezeiten / Ablehnung bei Kassenwechsel oder Eintritt in eine Private KV
Keine Wartezeiten / Ablehnung bei Abschluss einer Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeit)
Keine Probleme bei Beamtenanwartschaft
Therapiekosten, die von den KV nicht übernommen werden, gelten steuerlich als "außergewöhnliche Belastung". Diese können Sie- ebenso wie die Fahrten- steuerlich geltend machen.
Kostenübernahme: sonstige...
Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für "Psychotherapeutische Leistungen Heilpraktiker":
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Behandlungskosten (bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab).
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen NICHT übernommen. Leider wird eine Kostenerstattung erfahrungsgemäß nur im Ausnahmefall zugesagt.